Neue Fördermöglichkeit

Erfreuliche Nachrichten für alle Existenzgründer(innen) und Gründungswillige

In Brandenburg gibt es ab sofort eine zusätzliche Unterstützung für Gründer neuer Unternehmen. Insgesamt sollen für Existenzgründungen bis 31. März 2015 etwa sechs Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der laufenden Förderperiode und vom Land zur Verfügung gestellt werden.

Laut Minister Baaske können damit insgesamt etwa 700 Gründungen unterstützt werden. Die Gründerinnen und Gründer erhalten eine Förderung von pauschal jeweils 725 Euro monatlich für bis zu 12 Monate (entspricht 8.700 €).
Anträge können ab sofort bei der LASA Brandenburg GmbH gestellt werden.

 

Fakten zum Gründungszuschuss:

  • Anträge sind aus einer Beschäftigung, aber auch aus ALG 1 möglich. Aus ALG 2 ist eine Förderung nicht möglich,
    da der Zuschuss sofort und vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird.
  • Eine Unterstützung für ALG 2-Bezieher ist wie bisher jedoch über das Einstiegsgeld möglich.
  • Vor Antragstellung ist eine Beratung notwendig, zum Beispiel durch die Lotsendienste oder die Kammern.
    Das beinhaltet auch eine Prüfung der Tragfähigkeit des Gründungskonzeptes.
  • Es muss sich um eine Neugründung handeln. Betriebsübernahmen werden in der Regel nicht gefördert.
  • Der Hauptwohnsitz muss ein Ort im Land Brandenburg sein.
  • Mit der Förderung soll insbesondere der persönliche Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Gründungsphase abgesichert werden.
  • Antragsteller müssen kranken- und pflegeversichert sein.


Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung zur Aufbauförderung!